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E h r e n o r d n u n g

Gemäß $ 8 der Satzung des TSV Morsum vom 25. März 1988 erläßt der Vorstand folgende Ehrenordnung:

 

1.       Form der Ehrungen

 

A.       Verleihung der Ehrennadel

         a)       Vereinsnadel

         b)       Bronzene Ehrennadel

         c)       Silberne Ehrennadel

         d)       Goldene Ehrennadel

B.       Ernennung zum Ehrenmitglied

C.       Ernennung zum Ehrenvorsitzenden

 

2.       Voraussetzungen für Ehrungen

 

Zu 1 A:

  1. Besondere Leistungen im Sportbereich (z.B. als Zeitnahe Auszeichnung während oder nach einer Sportveranstaltung) oder im Vereinsleben – ohne Begrenzung einer zeitlichen Mitgliedschaft.
  2. Fünfundzwanzigjährige Mitgliedschaft im Verein oder verdienstvolle Tätigkeit für den Verein (ehrenamtlich, Übungsleiter u.ä.).
  3. Vierzigjährige Mitgliedschaft im Verein oder über zehnjährige Tätigkeit für den Verein oder langjährige Förderer des Vereins.
  4. Über vierzigjährige Mitgliedschaft im Verein oder über zehnjährige Tätigkeit für den Verein oder besondere und über zehnjährige Förderer des Vereins.

zu 1  B:

Langjährige Mitgliedschaft im Verein und Träger einer Ehrennadel sowie Verdienste um die Entwicklung und Förderung des Sports und des Vereins und möglichst aktive Tätigkeit in Ämtern des Vereins gemäß § 3 (3) der Satzung

zu 1  C:    

Langjährige bedeutende Verdienste um den Verein und der aktiven Tätigkeit in Ämtern (Vorstandsbereich) des Vereins

 

3.       Verfahren

 

Zu 1 A:

Verleihung durch den Vorstand, möglichst anläßlich einer Vereinsveranstaltung oder auf Vorschlag eines oder mehrerer Vereinsmitglieder nach Zustimmung des Vorstandes.

 

zu 1 B:

Gemäß § 14 (1) der Satzung

 

zu 1 C.  Wahl durch die Mitglieder während der Jahreshauptversammlung mit 2/3 Mehrheit auf schriftlichen oder mündlichen Antrag des Vorstandes.

 

 

4.       Aberkennung und Verlust

  1. Bei Vereinsschädlichem Verhalten durch Beschluß des Vorstandes gemäß § 8 (1) der Satzung
  2. Der Vorstand kann hierzu das Ehrengericht gemäß § 13 (1) und (3) der Satzung einberufen.

 

5.       Anmerkung

 

Die Ehrungen sind möglichst anläßlich der Jahreshauptversammlung durchzuführen, andernfalls ist dieser über etwaige Ehrungen zu berichten. Die Ehrungen sind zu protokollieren. Die Ehrungen sind möglichst mit einer Urkunde zu verbinden.

Ehrenmitglieder und –vorsitzende sind beitragsfrei gestellt und können auf Einladung an den Vorstandssitzungen beratend teilnehmen.

In besonders gelagerten Fällen kann einer Ehrung zu 1 A. abweichend von Vorstehendem bei einstimmigem Vorstandsbeschluß erfolgen.

 

 

6.       Inkrafttreten der Ehrenordnung

Diese Ehrenordnung tritt gemäß der Vorstandssitzung vom 05. Oktober 1989 am 05. Oktober 1989 in Kraft.

 

Morsum, den 05. Oktober 1989

 

TSV MORSUM e.V. v. 1921                                        ------------------------------------------------

-          Der Vorstand  -                                     1. Vorsitzender Carsten Claßen

 

§ 14 der Satzung

  1. Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung zu Ehrenmitgliedern erfolgt auf Lebenszeit; sie bedarf einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
  2. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.